Wie unser Hof seinen Namen bekam...

Mörsingen gehörte zur Klosterherrschaft Zwiefaltens. Der Klosterbesitz war sozusagen ein Wirtschaftsunternehmen, das möglichst kostengünstig und nutzbringend verwaltet werden wollte. So vereinheitlichte man den Umfang der Lehenhöfe planmäßig auf nur zwei Größen, 18 oder 36 Jauchert. Dies erleichterte die Kontrolle und das Einsammeln der Gülten und Abgaben, die in Naturalien erfolgten. 
Mörsingen bestand im 15. Jhdt. aus neun Bauernhöfen, 1551 kamen zwei Seldner dazu. Bis 1752 bleiben die Hofgüter konstant, dagegen schwankt die Zahl der Selden zwischen eins und drei. Im 18. Jhdt. werden alle Güter als Fall-Lehen bezeichnet, darunter drei Gütlein. Das bedeutet, dass beim Tod des Inhabers das Lehen heim ans Kloster fiel, die Erben das beste Stück Vieh und das beste Kleidungsstück an das Kloster geben mussten, dieses aber in der Neubeleihung völlig frei war. Die Höfe wurden deshalb auch nicht mehr nach den Inhabern, sondern nach Heiligen benannt. 1782 gab es in Mörsingen 10 Höfe und fünf Gütlein. Die Klosterorte wurden straff verwaltet und durch Weidbriefe geordnet.

In einem Weidbrief von der Reichsprälatischen Oberamtskanzlei vom 10. Juni 1780 ist unter den zehn Höfen unter anderem S. Josephus genannt. Für den Inhaber Mathäus Sautter, einem Vorfahr von Johannes Traub, ist darin „oberheitlich“ folgendes verordnet und festgesetzt:

„12 Weidstücke (Vieh) unentgeldlich auf die Weide zu schlagen, berechtiget seyn, und bleiben sollen, und zwar mit der weiteren Bewilligung, dass gedachte bauren, und Mayer mit Roß, Stier, Kühe, oder Boschen, als welche 4 Gattungen dahier in einer Summa angesetzt und ausgeworfen stehen, nach ihrem besseren Nutzem abwechslen und die bestimmte Zahl erfüllen mögen, so, wie ihnen, den Bauern, das Austreiben der zur Nachzucht benöthigten Kälber bis auf den Herbst nicht Verwehret, sondern Vielmehr gestattet seyn soll, dass jeder 1 Kalbel und ein Fülle, bis sie zweijährig werden, nebst obigen 4 Gattungen, unter der Herde laufen lassen darf. Ferner ist auch jeder Bauer befugt, 2 Schaf unentgeldlich auszuschlagen.“

Man kann feststellen, dass die obrigkeitliche Regelung bis zur letzten Geiß geht. Gleichzeitig bemerkt man aber auch, wie ärmlich es zugegangen sein mag, wenn jeder Graswisch indirekt der Besteuerung unterlag.

Übergang vom Klosterbesitz zum Privatbesitz

Für alle Klosteruntertanen in den Zwiefalter Klosterorten bedeutete die Säkularisation zunächst Bestürzung und ungewisse Ängste vor der Zukunft. Nach dem Zeugnis von Pater Maurus Brauchle, Pfarrherr in Mörsingen während der Koalitionskriege, wurde die Kirche dort 1796 von Truppen ausgeplündert. Diese Erfahrung, dass die Letzten die Hunde beißen, worunter sich die Bauern selbst und alle ungeschützte Landbevölkerung verstanden, ließ sie das Schlimmste befürchten.

Die Realität sah dann so aus, dass Mörsingen ab 1802 dem neu gebildeten Oberamt Zwiefalten zugehörte. Aber schon 1810 fand diese Übergangslösung ein Ende und Mörsingen wurde Teil des Oberamtes Riedlingen. Riedlingen als Stadt und Markt war traditioneller Anziehungspunkt für die Mörsinger Bevölkerung. Denn zu Klosterzeiten gab es zwar Märkte, aber keine bürgerliche Gemeinde in Zwiefalten.

Im Laufe des 19. Jhdt. wurden die letzten Reste der Leibeigenschaft, der Frongelder und der Lehensvergabe von Grund und Boden aufgehoben. Dies war ein langwieriger Prozess, und Zugeständnisse gab es nicht umsonst. Der Übergang in Privateigentum erforderte von den Betroffenen erkleckliche Ablösungssummen. Nur durch langfristige Ratenzahlungen, äußerste Sparsamkeit und Verzicht waren sie aufzubringen.

Das St. Josefgut, wie es auch heute noch in kirchlichen Verzeichnissen geführt wird, befindet sich bis heute in unserem Familienbesitz. Und wenn wir uns heute überlegen, welche Veränderungen unsere Landwirtschaft schon erlebt und überlebt hat, sind wir zuversichtlich diesen Weg weiterhin beschreiten zu wollen.

Teile des Textes entnommen aus „Zur Geschichte von Mörsingen“ von Elfriede Vöhringer


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